Einhaltung der Umweltschutzauflagen

Als Mitglieder der globalen Gemeinschaft sind wir bei Littelfuse immer bemüht, die Auswirkungen unserer Handlungen und Produkte auf unsere Umwelt besser zu verstehen. Aus diesem Grund ist auch die Sorge um die Umwelt seit jeher ein integraler und grundlegender Bestandteil unserer Unternehmungen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Geschäftsziele mit der Notwendigkeit, unsere unmittelbare Umwelt sowie die Umwelt weltweit zu schützen, in Einklang zu bringen.

Umweltmanagement

Als Teil einer gemeinsamen Anstrengung zur Verringerung und Beseitigung jeglicher negativer Umweltauswirkungen unserer Aktivitäten hat Littelfuse umfassende Umweltmanagement-Praktiken entwickelt.

Durch die Kommunikation von Zielen, Aktionsplänen und Leistungen werden alle Mitarbeiter von Littelfuse regelmäßig über diese Praktiken informiert. Jedes Mitglied der Littelfuse Familie setzt sich im Rahmen seiner täglichen Aufgaben voll und ganz dafür ein, die relevanten Aspekte unseres Systems zu verstehen und umzusetzen.

Littelfuse strebt durch verschiedene, kontinuierliche Verbesserungsprogramme eine Minimierung der Umweltbelastungen an. Hierzu zählen:
  • die Einhaltung aller jeweils geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften
  • die Verringerung und Vermeidung des Einsatzes von Gefahrstoffen in unseren Produkten
  • die Reduzierung des Einsatzes von Rohstoffen im Betrieb, sowie die Förderung von Recycling und der Verwendung von recycelten Materialien
  • die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Reduktion und Beseitigung von Emissionen
  • die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten, um deren Gesamtauswirkung auf die Umwelt zu minimieren
  • die Erörterung von Umweltfragen mit allen Littelfuse Mitarbeitern im Rahmen von Schulungen und Tagungen
  • die Überwachung unserer Umweltleistung auf regelmäßiger Basis und die Präsentation unserer Fortschritte gegenüber allen Interessierten
Wichtigste Umweltbelange

Littelfuse widmet sich einer Vielzahl von Umweltfragen. Ein zentrales Anliegen ist die Reduzierung oder Eliminierung bestimmter toxischer Materialien bei der Herstellung unserer Produkte. Dies schließt Rohstoffe und verarbeitete Materialien, die wir von Lieferanten ankaufen, ein. Derzeit arbeiten wir an der Verringerung und Beseitigung von:
  • Blei
  • Kadmium
  • bestimmten Arten von Chrom (Chrom VI)
  • Quecksilber
  • bestimmten bromierten Flammschutzmitteln

Diese Stoffe zählen alle zu einer Klasse von Substanzen, die mittels regionaler oder landesspezifischer Gesetze und Verordnungen sofort oder schrittweise verboten werden. Littelfuse setzt sich dafür ein, die Verwendung dieser Stoffe in unseren Produkten vollständig zu beenden, damit wir die damit verbundenen Gesetze und Vorschriften einhalten können und durch die Verringerung der negativen Auswirkungen dieser Stoffe auf das Ökosystem zur Erhaltung der globalen Umwelt beitragen. Dazu gehört die Verwendung dieser Stoffe in sämtlichen Produkten, die von Littelfuse entwickelt, hergestellt, verkauft oder vertrieben werden.

RoHS-Umgestaltung

Am 1. Juli 2011 wurde die RoHS-Umgestaltung im offiziellen Journal der Europäischen Union veröffentlicht und die ursprünglichen Richtlinie somit zugleich als unwirksam erklärt.  

Bestandteil der RoHS-Umgestaltungen sind Einschränkungen bei der Verwendung von Blei, die am 22. Juli 2016 in Kraft treten.  Um sich auf diese Änderungen einzustellen, testet Littelfuse momentan Alternativen für kritische Materialien in Produkten, die folgende Rohstoffe beinhalten: 7(a) – Blei in Lötmetall mit hohem Schmelzpunkt (Legierung auf Bleibasis mit einem Bleianteil von 85 % oder mehr), 7(c-1) – elektrische und elektronische Komponenten mit Bleianteil in Glas oder Keramikteilen, anstelle dielektrischer Keramik in Kondensatoren wie piezoelektrischen Geräten oder Geräte in einem Glas- oder Keramikverbund; und 6(c) – Kupferlegierungen mit einem Gewichtsanteil von bis zu 4 %. Falls keine alternativen Materialien identifiziert werden können oder diese sich nicht als Ersatz für Produkte mit Sonderfreigabe gemäß 7(a) or 7(c)-I or 6(c) eignen, wird Littelfuse bis 1. Januar 2015 einen Antrag auf Erneuerung der Sonderfreigabe gemäß Artikel 5 und Anhang V der RoHS-Umgestaltung einreichen.

Littelfuse setzt die Zusammenarbeit mit Industrieverbänden und Kunden fort und wird Veränderungen dieser spezieller Richtlinien weiterhin beobachten. Das Unternehmen sieht sich verpflichtet, allen zukünftigen Änderungen gerecht zu werden.

Weitere Informationen

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