Littelfuse

Referenz

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Inhalt dieses Abschnitts::
Qualitätsstandards der Lieferanten
   Vision und Strategie für eine globale Versorgungsgrundlage
   Erwartungen
   House of Quality
   Ressourcen
Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien bei Littelfuse
Qualitätsrichtlinien bei Littelfuse

Qualitätsstandards der Lieferanten

Einleitung

In diesem Abschnitt des Online-Qualitätsleitfadens für Lieferanten wird erläutert, wie wir zusammen mit unseren Lieferanten dafür sorgen, dass unsere Kunden auf der ganzen Welt mit erstklassigen Produkten und Dienstleistungen versorgt werden.

In diesem Zusammenhang stellen wir unsere Vision, unsere Strategie und unsere Anforderungen dar, die gemeinsam zum Erreichen unserer Qualitätsziele führen sollen. Der Leitfaden soll erläutern, welche Pläne wir zur Optimierung unseres Lieferantenmanagements verfolgen. Unser Hauptziel ist die Bereitstellung erstklassiger Dienstleistungen und Produkte von höchstem Wert und zu wettbewerbsfähigen Kosten, um auf diese Weise den Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden stets entsprechen zu können.

Im Mittelpunkt unserer Strategie stehen unsere Hauptlieferanten, also solche Lieferanten, deren Produkte und Dienstleistungen in ihrer Bedeutung unerlässlich für unseren geschäftlichen Erfolg sind. Bestandteil unserer Strategie ist die Etablierung von Geschäftsbeziehungen (Partner und Allianzen) mit den Lieferanten, damit durch die Nutzung der gemeinsamen Möglichkeiten und Fähigkeiten von Lieferant und Littelfuse eine Wertmaximierung erreicht werden kann. Diese Lieferanten werden in den Konstruktions- und Entwicklungsprozess miteinbezogen, um mithilfe der nachfolgenden Faktoren neue Möglichkeiten zu eröffnen und unseren Erfolg zu vergrößern: Die Partnerschaften mit diesen Lieferanten versetzen uns in die Lage, qualitativ hochwertige und kostengünstige Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

Als von uns anerkannter Lieferant erhalten Sie ein eigenes Exemplar dieses Qualitätsleitfadens. Dieser dient als unterstützende Referenz für die Entwicklung gegenseitig vorteilhafter Geschäftsbeziehungen durch ...